weitere Neuerungen im Erbrecht seit 1.1.2017

Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung:
Neu ist auch, dass eine letztwillige Verfügung (zB Testament), die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen
Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurde, durch die rechtskräftige Scheidung bzw Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft (unabhängig vom Verschulden) automatisch aufgehoben wird.
Bisher wurde eine zugunsten des Ehepartners errichtete letztwillige Verfügung (zB ein Testament) nicht automatisch mit der Scheidung aufgehoben.
Sie musste ausdrücklich widerrufen werden