Neue Formvorschriften beim Testament

  Seit 1.1.2017 gelten neue, strengere Anforderungen an fremdhändige Testamente. Für letztwillige Verfügungen sind bestimmte Formvorschriften vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, ist die Verfügung nicht wirksam. Ein fremdhändiges Testament kann am Computer (Achtung: ausdrucken!), der Schreibmaschine oder auch handschriftlich von einer anderen Person verfasst und muss vom Erblasser eigenhändig unterschrieben…